Unsere Beratung
Wir prüfen Vereinbarungen und Geschäftspraktiken am österreichischen und europäischen Kartellrecht. Dazu gehören horizontale und vertikale Kooperationen, Vertriebs- und Bezugsbindungen, Exklusivität, Preisgestaltung, Informationsaustausch sowie die Nutzung einer starken Marktstellung. Risiken werden nicht nur rechtlich bewertet, sondern in praktikable Gestaltungs- und Verhaltensoptionen übersetzt.
Bei Zusammenschlüssen klären wir frühzeitig, ob eine Anmeldung in Österreich, auf europäischer Ebene oder in anderen betroffenen Jurisdiktionen erforderlich sein kann. Wir koordinieren die notwendigen Informationen, bereiten Anmeldungen vor und begleiten das Verfahren bis zur Freigabe. Transaktionsverträge und Vollzugsplanung werden auf fusionskontrollrechtliche Vorgaben abgestimmt.
In Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vertreten wir gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde, der Europäischen Kommission und den Kartellgerichten. Wir unterstützen bei Auskunftsverlangen und Hausdurchsuchungen, internen Sachverhaltsaufklärungen, Verpflichtungszusagen, Schadenersatzfragen und der Entwicklung oder Überarbeitung von Compliance-Strukturen.
Unser Ansatz
Gute kartellrechtliche Beratung muss rechtliche Grenzen klar benennen und zugleich wirtschaftlich umsetzbare Alternativen aufzeigen. Wir beziehen Marktverhältnisse, Vertriebslogik und Transaktionsabläufe in die Beurteilung ein und achten auf eine konsistente Dokumentation.