Unsere Beratung
Im Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht klären wir Genehmigungspflichten, beraten zur gewerberechtlichen Geschäftsführung, bereiten Anträge und Unterlagen rechtlich vor und begleiten Verhandlungen mit Behörden, Sachverständigen und betroffenen Dritten. Bei Änderungen oder Erweiterungen bestehender Betriebe prüfen wir, welche Verfahren erforderlich sind und wie betriebliche Ziele rechtssicher umgesetzt werden können. Verstöße können Verwaltungsstrafen und in schwerwiegenden Fällen auch Auswirkungen auf die Gewerbeberechtigung haben. Wir vertreten Betriebsanlageninhaber ebenso wie Nachbarn einer Betriebsanlage bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Unsere Beratung erfasst darüber hinaus regulierte Tätigkeiten, öffentlich-rechtliche Vorgaben für Projekte und die Schnittstellen zu Raumordnung, Bau, Umwelt, Vergabe und sonstigem Wirtschaftsverwaltungsrecht. Wir strukturieren komplexe Verfahrenslagen, koordinieren Beiträge technischer und fachlicher Berater und achten auf Fristen, Parteirechte und eine vollständige Entscheidungsgrundlage.
Gegen Bescheide und sonstige hoheitliche Maßnahmen prüfen wir Rechtsmittel und vertreten vor Verwaltungsgerichten und Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. In Verwaltungsstrafverfahren beraten wir Unternehmen, verantwortliche Personen und Privatpersonen bereits bei behördlichen Erhebungen und verteidigen gegen Tat- und Haftungsvorwürfe, insbesondere auch bei gewerbe-, arbeitnehmerschutz- und straßenverkehrsrechtlichen Übertretungen.
Unser Ansatz
Verwaltungsrechtliche Beratung beginnt idealerweise vor Einbringung eines Antrags oder Beginn eines Projekts. Wir verbinden rechtliche Verfahrenskenntnis mit einem Verständnis für technische und betriebliche Anforderungen und arbeiten auf eine belastbare, vollziehbare Lösung hin.